Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 310/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessenheit der Ausbildungsvergütung einer Krankenpflegerin
- Judicialis
KrPflG § 12 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KrPflG § 12 Abs. 1
Angemessenheit der Ausbildungsvergütung einer Krankenpflegerin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 03.09.2008 - 3 Ca 190/08
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 310/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06
Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 310/08
Wird der einschlägige Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschritten, ist die Ausbildungsvergütung nicht mehr angemessen und der Tariflohn zu zahlen (wie BAG vom 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06).Eine Ausbildungsvergütung ist unangemessen, wenn sie nicht mindestens 80 Prozent der in den einschlägigen Tarifverträgen geregelten Vergütung erreicht (vgl. zuletzt BAG - 9 AZR 1091/06 - vom 09.02.2008 m. w. N. unter Rn. 22 in JURIS).
Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um mehr als 20 Prozent ist im vorliegenden Fall auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil die Ausbildende den Zweck verfolgen würde, die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und auch Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung zu vermitteln, die sie ohne diese Förderung nicht erlangen würden (vgl. BAG - 9 AZR 1091/06 - a. a. O. Rn. 39).